Der Gebührenmaßstab sowie die Gebührenhöhe für die in der Entwässerungssatzung (EWS) unter § 24 Abs. 1 in Verbindung mit § 26 Abs. 1 sowie § 29 Abs. 1 u. 2 genannten Benutzungsgebühren werden ab dem 1. Januar 2025 angepasst.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Messel hat in ihrer Sitzung am 02. Dezember 2024 nachstehenden Vorankündigungsbeschluss zur Änderung der Entwässerungssatzung (EWS) gefasst:
Für das Schmutzwasser wird eine Gebühr von maximal 4,32 Euro pro m3 Frischwasserverbrauch und für das Einleiten von Niederschlagswasser eine Gebühr von maximal 0,64 Euro pro Quadratmeter erhoben. Für das einmalige Ablesen der Zählerstände wird eine Verwaltungsgebühr von maximal 30,00 Euro erhoben.
Hintergrundinformationen zur Änderung der Entwässerungssatzung
Die Mengengebühren für Abwasser und Niederschlagswasser in der Gemeinde Messel wurden seit 2020 nicht erhöht. Aufgrund von deutlichen Kostensteigerungen ist ein kostendeckender Betrieb nicht mehr möglich.
Die Höhe der Gebühr soll gemäß §10 Kommunalabgabengesetz (KAG) so bemessen sein, dass die Kosten der satzungsgemäß durchgeführten Entsorgung gedeckt werden können. Deshalb sind die Abwassergebühren der Gemeinde Messel neu zu kalkulieren.
Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft „Schüllermann und Partner AG“ aus Dreieich wurde deshalb beauftragt, die Gebühren und gegebenenfalls Gebührenmaßstäbe für die Kalkulationsperiode 2025-2027 neu zu berechnen.
Dr.-Ing. Buhrmester
Bürgermeister