Amtliche Bekanntmachung zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025


Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 01. Februar 2025 an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Messel versandt. Die Wahlbenachrichtigung enthält auf der Rückseite einen Vordruck, mit dem Briefwahlunterlagen beantragt werden können.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, also am 23. Februar 2007 oder früher geboren sind, und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer bis zum 01. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhält, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich bis spätestens 07. Februar 2025 mit dem Bürgerbüro (Telefon 06159 7157-18) in Verbindung setzen.

Briefwahl

Aufgrund der verkürzten Fristen der vorgezogenen Neuwahl, beträgt die Briefwahlzeit lediglich ungefähr 2 Wochen vor dem Wahltag. Diese deutlich verkürzte Briefwahlzeit birgt einige Risiken über die wir Sie im Folgenden aufklären möchten.

Grundsätzlich empfehlen wir allen Wahlberechtigten des Wahlkreises 185 wegen der verkürzten Fristen und Postlaufzeiten den Weg zur Urne zu gehen.

Möchten Sie dennoch per Briefwahl Ihre Stimme abgeben, bitten wir Folgendes zu beachten:

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen z. B. online, per Mail oder postalisch beantragen. Sollten Sie diesen Weg wählen, berücksichtigen Sie bitte dringend die Postlaufzeiten von mehreren Tagen und beantragen die Briefwahlunterlagen frühzeitig. Auch beim Rückversand des Wahlbriefes zum Wahlamt (Bürgerbüro) ist mit mehreren Tagen Postlaufzeit zu rechnen. Sie können den Wahlbrief aber selbstverständlich gerne persönlich im Wahlamt (Bürgerbüro) abgeben oder in den Briefkasten einwerfen.

Zusätzlich können Briefwahlunterlagen auch persönlich im Wahlamt

(Kohlweg 15, 64409 Messel, Bürgerbüro, Zimmer 2)

ohne vorherige Terminvereinbarung beantragt werden. Hierzu benötigen Sie lediglich Ihren Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument sowie die Wahlbenachrichtigung (wenn vorhanden). Bei dieser Möglichkeit der Beantragung werden Ihnen die Briefwahlunterlagen sofort ausgehändigt und es sind keine Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Hierbei besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort in einer Wahlkabine auszufüllen und den verschlossenen Wahlbrief anschließend abzugeben.

Wir empfehlen jedem, der am Wahltag nicht an der Urne wählen kann, seine Briefwahlunterlagen direkt im Briefwahlbüro zu beantragen und von der Möglichkeit, vor Ort zu wählen, Gebrauch zu machen, um die Postlaufzeiten zu umgehen und damit den pünktlichen Eingang des Wahlbriefes beim Wahlamt (Bürgerbüro) zu sichern. Von der Möglichkeit zur Beantragung per Mail, online oder postalisch, raten wir spätestens ab dem 18. Februar 2025 ab. Andernfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Ihnen die Briefwahlunterlagen noch pünktlich vor dem Wahltag auf dem Postweg zugehen.

Beachten Sie bitte, dass die Aushändigung der Briefwahlunterlagen frühestens ab 03. Februar 2025 erfolgen kann. Wegen der deutlich verkürzten Fristen ist es jedoch möglich, dass die Lieferung der Stimmzettel erst einige Tage später erfolgt. Hiervon ist die Aushändigung der Briefwahlunterlagen selbstverständlich abhängig.

Demnach bitten wir Sie, zu berücksichtigen, dass Ihnen online, postalisch oder per Mail beantragte Briefwahlunterlagen ebenfalls erst nach Lieferung der Stimmzettel übersandt werden können.

Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es in Ihrer Verantwortung als Wählerin und Wähler liegt, dafür Sorge zu tragen, dass der Wahlbrief pünktlich bis zum Wahltag, 18 Uhr, beim Wahlamt eingeht.

Weitere Informationen zur vorgezogenen Wahl des 21. Bundestages erhalten Sie unter: www.bundestag.de

Die Gemeindebehörde