Jugendschöffenwahl 2023


Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter bei den Jugendschöffengerichten des Amtsgerichts und den Jugendkammern des Landgerichts. Die Entscheidungen der Schöffinnen und Schöffen werden grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern gewertet.

 

Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Das Schöffenamt kann nur von Deutschen ausgeführt werden.

 

Sie haben die Möglichkeit, sich um das Amt einer Jugendschöffin oder eines Jugendschöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Bitte richten Sie Ihren Vorschlag/Bewerbung bis zum 06. April schriftlich an die Gemeinde Messel, Frau Krückemeier, Kohlweg 15, 64409 Messel, krueckemeier@messel.de.

Gerne senden wir Ihnen das Bewerbungsformular per Email zu.


Weitere Informationen sowie das Bewerbungsformular finden Sie unter www.Schoeffenwahl2023.de.