Die für den 23. Februar 2025 geplante Bundestagswahl wird die räumliche Ausführung der geplanten närrischen Aktivitäten und Fastnachtsveranstaltungen nicht beinträchtigen.
Die für den 23. Februar 2025 geplante Bundestagswahl wird die räumliche Ausführung der geplanten närrischen Aktivitäten und Fastnachtsveranstaltungen nicht beinträchtigen.