Die Finanzverwaltung informiert


Grundsteuerreform – Versand der Bescheide ist erfolgt

Der Versand der Grundsteuerbescheide ist Anfang Januar an nahezu alle Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer erfolgt. Einige Steuerpflichtige erhalten ihre Bescheide allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt, da diese noch in Bearbeitung sind.

Änderung der Besitzverhältnisse

Wenn ein Grundstück im Laufe des Jahres verkauft wurde, ist es dennoch möglich, dass der Alteigentümer oder die Alteigentümerin aus dem Vorbesitz den Grundsteuerbescheid erhalten. In diesem Fall benötigt die Finanzverwaltung der Gemeinde Messel eine Kopie des Kaufvertrags. Die Unterlagen können bevorzugt einfach per Mail unter Angabe des Kassenzeichens übermittelt werden.

Grundsteuermessbetrag: Änderungen und Widerspruch

Soll der Grundsteuerbescheid geändert werden, weil der Grundsteuermessbetrag möglicherweise nicht korrekt ist, so kann die Gemeinde Messel nur nach Erhalt einer geänderten Grundsteuermessbetrags-Mitteilung des Finanzamts Darmstadt tätig werden. Daher wenden Sie sich bitte bei Fragen zum Grundsteuermessbetrag direkt an das Finanzamt Darmstadt.

Widersprüche, die sich ausschließlich auf die Höhe des Grundsteuermessbetrags beziehen, kann die Gemeinde Messel nicht bearbeiten. Hier ist ebenfalls das Finanzamt Darmstadt die zuständige Behörde. Widersprüche haben keine aufschiebende Wirkung, daher sind die Beträge zu den Fälligkeitsterminen zu entrichten.

Änderung des Hebesatzes

Die Gemeindevertretung hat eine neue Hebesatzsatzung beschlossen, die auf der Webseite der Gemeinde Messel eingesehen werden kann. Diese wurde aufgrund der geänderten Gesetzeslage notwendig, die darin beschlossenen Hebesätze sind:

Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe):         333 v. H.

Grundsteuer B (für die Grundstücke):                                                   963 v. H.

Diese Änderungen gelten ab 01.01.2025 bis zum Beschluss der Haushaltssatzung, in der diese noch bis zum 30. Juni 2025 rückwirkend für das Kalenderjahr 2025 angepasst werden können.

Bescheide mit den o. a. Hebesätzen werden Ihnen zeitnah (innerhalb der nächsten 6 Wochen) zugehen.

Kontakt:

Bei Fragen zum Grundsteuermessbetrag und Erhebung von Widersprüchen:


Finanzamt Darmstadt
Soderstraße 30
64283 Darmstadt
Telefon: 06151/102-0


Bei Fragen und bei Änderungen der Besitzverhältnisse und Hebesätze:


Gemeinde Messel
Finanzverwaltung
Kohlweg 15
64409 Messel
Telefon: 0 61 59 / 7157-17
E-Mail: finanzverwaltung@messel.de