Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge


Nach § 15 (4) des Hessischen Kommunalwahlgesetzes in der Fassung und Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBI. 2025 Nr. 24), gebe ich die vom Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Messel zugelassenen Wahlvorschläge für die am 15. März 2026 stattfindenden Kommunalwahlen bekannt.

Die Bekanntmachung finden Sie hier.