Schiedsamt
Schiedsmann
Stellvertretender Schiedsmann
Schiedsmann
Stellvertretender Schiedsmann
Das Motto der Schiedspersonen lautet stets: „Schlichten statt Richten“. So spart ein Schlichtungsspruch Zeit, Nerven und ist kostengünstig. In bestimmten Privatklagedelikten ist ein Schiedsverfahren dem Gerichtsverfahren obligatorisch vorgeschaltet.
So ist zum Beispiel bei
erst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt notwendig, bevor die Sache vor das Gericht gebracht werden kann.
Gleiches gilt auch für Zivilstreitigkeiten zum Bespiel auf dem Gebiet des Nachbarrechts.