Kontakt

Gemeindeverwaltung Messel
Kohlweg 15 • 64409 Messel
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Schiedsamt

Schiedsamt

Schiedsmann

Dr. Thorsten Buhrmester

+49 6159 7179459

Stellvertretender Schiedsmann

Die Stelle der stellv. Schiedsperson ist derzeit zur Wahl ausgeschrieben.

Hinweise und weiterführende Links finden Sie z.B. hier


Schiedsperson - Was macht die eigentlich?

Das Motto der Schiedspersonen lautet stets: „Schlichten statt Richten“. So spart ein Schlichtungsspruch Zeit, Nerven und ist kostengünstig. In bestimmten Privatklagedelikten ist ein Schiedsverfahren dem Gerichtsverfahren obligatorisch vorgeschaltet.

So ist zum Beispiel bei

  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Hausfriedensbruch
  • Bedrohung

erst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt notwendig, bevor die Sache vor das Gericht gebracht werden kann.

Gleiches gilt auch für Zivilstreitigkeiten zum Bespiel auf dem Gebiet des Nachbarrechts.