Schiedsamt
Schiedsmann
Stellvertretender Schiedsmann
Die Stelle der stellv. Schiedsperson ist derzeit zur Wahl ausgeschrieben.
Hinweise und weiterführende Links finden Sie z.B. hier
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Stellvertretender Schiedsmann
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Das Motto der Schiedspersonen lautet stets: „Schlichten statt Richten“. So spart ein Schlichtungsspruch Zeit, Nerven und ist kostengünstig. In bestimmten Privatklagedelikten ist ein Schiedsverfahren dem Gerichtsverfahren obligatorisch vorgeschaltet.
So ist zum Beispiel bei
erst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt notwendig, bevor die Sache vor das Gericht gebracht werden kann.
Gleiches gilt auch für Zivilstreitigkeiten zum Bespiel auf dem Gebiet des Nachbarrechts.