Kontakt

Gemeindeverwaltung Messel
Kohlweg 15 • 64409 Messel
Tel.: 06159 - 71570                   
Fax: 06159 - 715713                
Mail: info@messel.de

Ortsgericht

Ortsgericht Messel

Zusammensetzung des Ortsgerichtes Messel

  • Heike Krückemeier, Ortsgerichtsvorsteherin
  • Christel Winkelmann, Stellv. Orstgerichtsvorsteherin
  • Michael Ens, Ortsgerichtsschöffe
  • Reiner Lemke, Ortsgerichtsschöffe
  • Silvan Basten, Ortsgerichtsschöffe

Sprechzeiten

nur nach telefonischer Vereinbarung
montags von 16:00 bis 17:00 Uhr

+49 170 2934182

Bille auf einem Gesetzbuch - Symbolbild

Ortsgericht - Was ist das eigentlich?

Ortsgerichte sind in Hessen sind in allen Städten und Gemeinden zu finden. Sie regeln sich nach den Vorschriften des Hess. Ortsgerichtsgesetz (OrtsGerG vom 06.07.1952).

Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz und unterstehen der Aufsicht des Amtsgerichtspräsidenten bzw. -direktors.

Die Ortsgerichte nehmen öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften (Kopien) öffentlicher oder privater Urkunden vor, bearbeitet Sterbefallanzeigen für das Nachlassgericht, erteilt den ordentlichen Gerichten Auskünfte über die Verhältnisse
der Person in seinem Bezirk, errichtet Nachlassinventare u. ä..

Zu den Aufgaben des Ortsgerichtes gehören:

  • Öffentliche Beglaubigungen (Unterschriftsbeglaubigungen)
  •  Erstattung von Sterbefallsanzeigen
  •  Nachlasssicherung
  • Grundstücks- und Gebäudeschätzungen sowie Bewertung von landwirtschaftlichen
    Flächen und Gartenland