Neuwahl Schiedsfrau / Schiedsmann


Nach den Vorschriften des Hessischen Schiedsamtsgesetzes sind die Gemeinden verpflichtet, zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten ein Schiedsamt einzurichten.

Die Aufgaben dieses Schiedsamtes werden in der Gemeinde Messel von der Schiedsfrau / dem Schiedsmann und dessen Stellvertreter wahrgenommen. Beide sind ehrenamtlich tätig.

Diese ehrenamtlich Tätigen werden von der Gemeindevertretung für je eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt.

Die Stelle der Schiedsfrau / des Schiedsmannes ist neu zu besetzen. Hierfür finden Neuwahlen statt.

Personen, die an diesem Ehrenamt interessiert sind, werden gebeten, sich bis 

Donnerstag, den 16. April 2026, 

beim Gemeindevorstand der Gemeinde Messel, Kohlweg 15, 64409 Messel, schriftlich zu bewerben.

In dieses Amt kann nicht berufen werden:

  • wer bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird;
  • wer nicht in der Gemeinde Messel wohnhaft ist;
  • wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
  • wer eine Person ist, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
  • wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;
  • wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
  • wer die rechtsprechende Gewalt gem. § 1 des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung vom 19. April 1972, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Oktober 2024 als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft gem. § 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung vom 9. Mai 1975, zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. Januar 2026, ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.


Nähere Informationen erhalten Sie durch den Bürgermeister Dr.-Ing. Thorsten Buhrmester unter der Telefonnummer 06159/715711 (Vorzimmer des Bürgermeisters).