Der Jahreswechsel naht und mit ihm das farbenfrohe Feuerwerk über den Dächern von Messel – eine lang gepflegte Tradition, die jedoch klaren Regelungen unterliegt.
Bitte beachten Sie, dass das Abbrennen von Feuerwerken im historischen Ortskern, insbesondere in der Nähe der Kirchen und Fachwerkhäuser, verboten ist!
Die Gemeinde Messel verweist in diesem Zusammenhang auf § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV)
und wünscht einen guten Rutsch ins neue Jahr!
