Räum- und Streupflicht


Bezugnehmend auf unseren Beitrag im Nachrichtenblatt vom 08.01.2026 (Nr. 01/02) weist die Gemeinde Messel darauf hin, dass, wie an allen vier Ortseingängen beschildert, im gesamten Ortsgebiet eingeschränkter Winterdienst gilt. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass nur der Weg der Buslinie entsprechend freigeräumt und gestreut wird. 

Die Räum- und Streupflicht (siehe §§ 10 und 11 der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Messel) obliegt ansonsten allen Grundstückseigentümern wonach diese die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen, bei Glätte zu bestreuen und nach dem kompletten Abtauen ebenfalls zu reinigen haben. In den Straßen des alten Ortskerns ohne Gehwege gilt Gleiches für den Bereich vor den jeweiligen Grundstücken.

Die o.g. Satzung mit allen genauen Regelungen im Detail finden Sie auch auf unserer Homepage unter der URL:

https://www.messel.de/politik-verwaltung/satzungen-und-richtlinien/strassenreinigungssatzung.pdf?cid=5id

Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde

Dr.-Ing. Thorsten Buhrmester
Bürgermeister