Die Gemeinde Messel wurde in letzter Zeit wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass von ihr angeordnete Verkehrszeichen entweder umgedreht, umgestellt oder ganz entfernt worden sind. Das Umstellen oder Entfernen eines Straßenschildes kann als ein versuchter Diebstahl nach § 242 StGB gewertet werden.
Handelt es sich um ein Verkehrszeichen nach der StVO, kommt ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB in Betracht, da das umgestellte Schild an der vorgesehenen Stelle nicht mehr befolgt werden kann und an neuer Stelle zur Befolgung führt, die so nicht veranlasst ist.
In jedem Fall kann dies nicht unerhebliche Gefahrensituationen herbeiführen. Der Strafrahmen für beide Delikte liegt bei einer hohen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.
Sollten Sie als Messeler Bürger solche widerrechtlichen Handlungen beobachten, melden Sie dies bitte umgehend an unser Ordnungsamt (ordnungsamt@messel.de, Tel. 06159-7157-20) oder erstatten Sie direkt Anzeige bei der Ordnungspolizei in Rödermark (ordnungsamt@roedermark.de).
