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Haushalt

Lage und Entwicklung im Haushaltsjahr 2025

Der eigentlich obligatorische Haushaltsausgleich, zudem sich die Gemeinde Messel im Rahmen der Hessenkasse besonders verpflichtet hat, gelingt in 2025 nicht auf direktem Wege. Er wird durch formale Erleichterungen hergestellt, die gemäß Finanzplanungserlass vom 11.11.2024 für alle Kommunen gelten. So wird der planerische Fehlbedarf des Haushaltsjahres 2025 mit der außerordentlichen Rücklage zum Stand 31.12.2023 verrechnet. Weiterhin wurden erstmals pauschale Kürzungen i.H.v. 1,8% des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen im Bereich der Sach- und Dienstleistungen gem. Ziffer II.2.d des Finanzplanungserlasses für die mittelfristige Ergebnis -und Finanzplanung vorgenommen. Der massive Fehlbedarf entsteht trotz der in 2025 gestiegenen Mehrerträge bei den Grund- und Gewerbesteuern größtenteils durch die erhöhten Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie Personalaufwendungen.

In der Personalplanung sind in 2025 keine Stellen hinzugekommen. Durch den Ausbau des Betreuungsangebotes kommt es weiterhin im Kita-Bereich zu einem Mehrbedarf an pädagogischem Personal, was für die Betriebskostenförderung unabdingbar ist.

Der Haushaltsausgleich gelingt für 2025 nicht, was die Abhängigkeit von äußeren Faktoren besonders herausstellt. Es besteht weiterhin eine strukturelle Überlastung.