Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Personen bis Freitag, den 13. März 2026, 13:00 Uhr, beim Gemeindevorstand der Gemeinde Messel, Rathaus, Kohlweg 15, 64409 Messel, persönlich oder schriftlich beantragt werden.
Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Samstag, den 14. März 2026, von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr, und am Wahlsonntag, den 15. März 2026, von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr, persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden (Vollmacht ist vorzulegen).
Ihr Wahlamt

