Ordnungsbehördenbezirk Rödermark-Messel (OBB)

Sonstige Angaben

Ab 22. Juni 2020 ist der Gemeinsame Ordnungsbehördenbezirk zuständig.

Öffnungszeiten

Montag 10:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 10:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr

Freitag 10:00 - 12:00 Uhr

Anmerkungen

Der Ordnungsbehördenbezirk Rödermark-Messel ist im Gemeindegebiet Messel zuständig.

Im Zuge des gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirks werden die Mitarbeitenden der Stadt Rödermark den ruhenden sowie den fließenden Verkehr kontrollieren, LKW-Kontrollen vornehmen, die Umsetzung der Hunde-Verordnung bearbeiten, Gaststättenkontrollen durchführen, den Jugend- und Nichtraucherschutz im Auge haben und die Bußgelder der Gemeinde Messel bearbeiten.

Anträge, Beschwerden, Genehmigungen (Baustellen, Sondernutzung, Verkehrsangelegenheiten allgemein) und deren Bearbeitung werden weiterhin in Messel beantragt und erledigt.

Lediglich „Knöllchen“ werden direkt über die Stadt Rödermark bearbeitet.

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Verwarnung oder Ordnungswidrigkeitsverfahren haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Ordnungsbehördenbezirk nach Rödermark:

 

Telefonische Erreichbarkeit:

Mo, Di, Do, Fr        10:00 - 12:00 Uhr

Mi                          13:30 - 15:00 Uhr

 

unter                       06074 - 911 915

 

oder per Mail unter: OBB-roedermark-messel@roedermark.de

 

Sie haben die Möglichkeit Ihre Anhörung schriftlich oder über folgenden Link abzugeben:

 

https://owi21oa.ekom21.de/OA/06438012

 

Login und Passwort steht auf Ihrem Verwarnungsschreiben auf der Rückseite.

 

Kontodaten für Zahlungen:

Stadtkasse Rödermark

Postbank Dortmund

IBAN: DE74 4401 0046 0133 8064 60

BIC:  PBNKDEFFXXX

Bitte geben Sie unbedingt den Verwendungszweck bei der Überweisung an.