Befreiung von der Ausweispflicht
Leistungsbeschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
-
die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde MesselWelche Unterlagen werden benötigt?
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Rechtsgrundlage