Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Behörde ist die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in deren Bezirk das Spielgerät aufgestellt werden soll.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende