Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Erlaubnis


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Stadt/Gemeinde (Ordnungsamt), in der andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit angeboten werden sollen.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende