Kommunales Gebäudemanagement/Liegenschaftsverwaltung

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  • Leistungsbeschreibung

    Kommunen und Kreise verfügen oft  über zahlreiche Liegenschaften bzw. Gebäude unterschiedlicher Nutzung. Dies sind hauptsächlich Verwaltungsgebäude, Schulen, Bürgerhäuser, Veranstaltungsräume, aber auch Wohngebäude, Grillhütten, Schwimmbäder, Sport- und Kulturstätten u.v.m.

    Die Kommunen sind für die Bewirtschaftung der eigenen und angemieteten Gebäude zuständig.

    Die Liegenschaftsverwaltung/das Gebäudemanagement der kommunalen Behörden ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.

    Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde oder eines Landkreise gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche:

    • Bewirtschaftung der Liegenschaften
    • Verwaltung von unbebauten Grundstücke
    • Mietangelegenheiten
    • Pachtangelegenheiten
    • Erwerb und Verkauf von Grundstücken
    • Instandhaltung der im kommunalen Eigentum stehenden Verwaltungs- und Schulgebäude, sowie sonstige Gebäude
    • Verwaltung der kommunalen Friedhöfe und der kommunalen Straßen, Wege und Plätze.

    In vielen Kommunen bietet sich die Möglichkeit, öffentliche Räume für private, sportliche, kulturelle, politische oder auch gewerbliche Veranstaltungen zu nutzen.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Messel

    Frau Krückemeier:
    Belegungsplanung und Vergabe gemeindeeigener Liegenschaften sowie zeitlich begrenzte Vergabe von Büroräumen, Geschirrmobil, Festzelte

    • Führen von Festbelegungsplänen
    • Abwicklung von Einzelnutzungen
    • Vertragswesen

    Frau Mihlan / Frau Schramm:
    Vermietung – Verpachtung von gemeindeeigenen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen (Langzeit)
    Nebenkostenabrechnungen aller gemeindeeigenen Gebäude (Energiekosten, Abfallgebühren, GEZ, Kabelanschlusskosten usw.)

  • Rechtsgrundlage


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Zuständige Abteilungen

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