Bebauungsplan "Schule und Gemeinbedarf Darmstädter Straße" sowie 3. Änderung des Flächennutzungsplans


Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Messel hat in ihrer Sitzung am 22.06.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Schule und Gemeinbedarf Darmstädter Straße" sowie die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Erfordernis und Ziel des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplanänderung

Die Gemeinde Messel beabsichtigt in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg die Entwicklung eines neuen Schulstandortes an der Darmstädter Straße. Vorgesehen ist hierbei neben dem eigentlichen Schulneubau auch die Ausweisung einer begleitenden Fläche für den Gemeinbedarf.

Grundlage für die Planung ist der Schulentwicklungsplan 2023/24 bis 2027/28, aus dem hervorgeht, dass in der Gemeinde Messel in den kommenden Jahren mit steigenden Schülerzahlen zu rechnen ist. Diese Entwicklung ist sowohl auf demografische Veränderungen als auch auf die Realisierung neuer Wohnbaugebiete im Gemeindegebiet zurückzuführen. Die bestehende Liegenschaft der Ludwig-Glock-Schule (Grundschule) ist aufgrund ihrer baulichen und räumlichen Kapazitäten nicht in der Lage, die künftig zu erwartenden Bedarfe dauerhaft abzudecken. Vor diesem Hintergrund wird der Neubau einer Grundschule an der Darmstädter Straße erforderlich.

Darüber hinaus zeigt sich in der Gemeinde Messel ein zusätzlicher Bedarf an Flächen für unterschiedliche öffentliche Nutzungen. Vor diesem Hintergrund soll ergänzend zum Schulneubau eine multifunktional nutzbare Fläche für den Gemeinbedarf geschaffen werden.

Durch die Planung werden insbesondere die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung sowie die Belange des Bildungswesens berücksichtigt.

Im Rahmen des bauleitplanerischen Verfahrens ist gleichfalls der Flächennutzungsplan der Gemeinde Messel für den Planbereich zu ändern. Der Bebauungsplan „Schule und Gemeinbedarfsfläche“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes gehen gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel ins Verfahren.

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Messel

  • in der Flur 9 die Flurstücke 638, 654 tlw. und 485 tlw. sowie
  • in der Flur 3 die Flurstücke 506/2 tlw., 508/1 tlw. 524 tlw. und 525 tlw.

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 2,8 ha.