Wir weisen darauf hin, dass in der Germannstraße auf der östlichen Straßenseite (gerade Hausnummern) ab 21. Mai 2026, 06.00 Uhr für das seit 11. Mai 2026 gültige, eingeschränkte Haltverbot eine zeitliche Beschränkung von montags bis freitags von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr gilt.
Die betroffenen Anwohner wurden bereits Anfang April in einem vom Ordnungsbehördenbezirk Rödermark-Messel verfassten Schreiben über diese notwendige verkehrstechnische Maßnahme informiert.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
