Öffentliche Bekanntmachung - Bauleitplanung


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Messel hat in ihrer Sitzung am 18.03.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB folgende Beschlüsse zur Bauleitplanung der Gemeinde gefasst.

1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplans "Roßdörfer Straße“ vom 09.12.2019.

2. Erneuter Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für das Plangebiet „Roßdörfer Straße“.

3. Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde.

Die oben genannten drei Beschlüsse der Gemeindevertretung werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der Öffentlichkeit wird zu gegebener Zeit die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen, die Planung zu erörtern und sich dazu zu äußern.

Die Beschlüsse Nr. 2 und Nr. 3 haben zum Ziel, durch den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, im Plangebiet ein Wohngebiet entwickeln zu können.

Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 530, 531/1, 531/2 und 532 in Flur 9, Gemarkung Messel. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs kann der nachfolgenden Abbildung entnommen werden. Der vorläufige Änderungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst das Plangebiet des Bebauungsplans mit angrenzenden Flächen.

Messel, den 22.04.2024

Dr.-Ing. Thorsten Buhrmester
Bürgermeister